Kirchliche Trauung & Hochzeit
Wenn sich zwei Menschen entschlossen haben, das Leben miteinander zu verbringen, ist es nicht mehr weit zum offiziellen Ja. Zunächst auf dem Standesamt und dann oft in einer festlich geschmückten Kirche. Während die standesamtliche Trauung die Ehe rechtsgültig macht, wird bei der kirchlichen Trauung die Zusage von Gottes Segen und Liebe für die Ehe und das Brautpaar hinzu erbeten.
Wissenswertes rund um die kirchliche Trauung
Kirchliche Hochzeit: Fragen und Antworten
Kann man nur kirchlich heiraten – auch ohne Standesamt?
Nein, eine kirchliche Trauung ist aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland nur zusätzlich zur standesamtlichen Eheschließung möglich. Für eine Eheschließung ist eine Willenserklärung notwendig, die vor einem Standesbeamten abgegeben werden muss. Die kirchliche Trauung ist somit nur kirchenrechtlich von Bedeutung.
Warum heiratet man kirchlich?
Die kirchliche Trauung ist für viele Paare ein besonderes und wichtiges Ereignis, denn sie geben sich so vor Gott das Versprechen, ein Leben lang füreinander da zu sein. Außerdem wollen sie auch in den kommenden Jahre bei ihren Freuden, Wünschen und möglichen Krisen jemanden an ihrer Seite wissen. Dieser Jemand ist Gott. Bei einer kirchlichen Trauung ist er beim öffentlich gesprochenen Ja-Wort dabei, aber auch später sagt Gott immer wieder Ja. Gott verspricht seine Hilfe und seinen Segen in allen Phasen der Ehe. In der Liebe des Paares zueinander wird die Liebe Gottes zu den Menschen sichtbar und spürbar – für die Kirche ist die Ehe deshalb eines der wirksamen Zeichen seiner Liebe zu uns.
Welche Bedeutung hat die christliche Ehe?
Die christliche Ehe ist eine der guten Gaben Gottes an uns. Sie ist vor allem eine Gemeinschaft in Liebe und gegenseitiger Anerkennung. „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen“, schreibt Paulus im Brief an die Korinther (13,13). Dieser Satz ist inzwischen einer der beliebtesten Trausprüche und betont, welche Bedeutung die Liebe in der christlichen Ehe hat. Der Glaube und die Hoffnung sind wichtige Eigenschaften, aber die Liebe ist der Bestandteil, der eine Ehe bis ans Lebensende überhaupt erst ermöglicht.
Die Wurzeln der christlichen Ehe und Trauung reichen bis zum Urchristentum zurück und zahlreiche Bibelstellen wie: „und die zwei werden ein Fleisch sein.“ (Eph 5,31), sowie: „die Frau soll sich vom Mann nicht trennen.“ (1 Kor 7,10) bezeugen die Bedeutung des Eheversprechens in der christlichen Tradition.
Worin besteht der Unterschied zwischen kirchlicher Trauung und kirchlichem Segen?
Der Unterschied zwischen einer kirchlichen Trauung und einer Segnung besteht darin, dass bei einer Trauung beide Partner getauft und Mitglied einer christlichen Kirche sind. Bei einer Segnung bzw. einem „Gottesdienst zur Eheschließung“ ist einer der beiden entweder konfessionslos oder Mitglied einer anderen Glaubensgemeinschaft. Bei Geschiedenen, die wieder kirchlich heiraten möchten, oder gleichgeschlechtlichen Paaren wird in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlich gehandhabt, ob der Gottesdienst als eine Segnung oder eine Trauung gefeiert wird.
Für Paare unterschiedlicher Konfessionen ist ebenfalls kein Problem mehr, sich kirchlich trauen zu lassen. Diese wird dann „ökumenische Trauung“ genannt und kann entweder durch katholische, evangelische oder beide Geistliche durchgeführt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für die evangelische Trauung?
Zunächst einmal gilt, dass jede evangelische Landeskirche ihr eigenes Kirchenrecht hat, entsprechend sollte man sich, wenn man kirchlich heiraten möchte, vorab darüber informieren, welche Voraussetzungen es in der jeweiligen Kirche für die Trauung gibt. Es wird aber in allen Landeskirchen als Konsens angesehen, dass zumindest ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche und getauft sein muss.
In der evangelischen Kirche stellt die kirchliche Trauung kein Sakrament dar. Sie besteht aus einer Feier der vorher stattgefundenen standesamtlichen Eheschließung. Strenggenommen handelt es sich bei der evangelischen Trauung also nicht um den formalen Akt einer Eheschließung, sondern eigentlich um einen „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“, da aus der Sicht Martin Luthers die Ehe „ein weltlich Ding“ sei und der weltlichen Gerichtsbarkeit unterworfen bleiben sollte.